Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Online-Marketing-Plattform AdOnce

Präambel
Die yeew GmbH ist Eigentümerin und Betreiberin der Onlinemarketing-Plattform AdOnce, einer online zugänglichen Technologie, über die Vertragspartner (im Folgenden auch Partnerunternehmen genannt) selbstständig und ggf. auch unter Zuhilfenahme von Leistungen der yeew GmbH digitale Werbung für Dritte(Werbetreibende) schalten und steuern können. Dabei soll der Vertragspartner die vorgenannte Technologie nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch im eigenen Namen vermarkten dürfen.


§ 1 Geltung
Die yeew GmbH liefert ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung. Abweichungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen für ihre Gültigkeit und Einbeziehung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die yeew GmbH. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung sind jederzeit unter www.adonce.io/agb auffindbar. Unter dieser Adresse können sie auch heruntergeladen und/oder ausgedruckt werden.

§ 2 Vertragsgegenstand/Lizenzrechte
Die yeew GmbH ist Inhaberin der online zugänglichen Technologie, unter der Bezeichnung AdOnce. Sie räumt dem Partnerunternehmen das nicht ausschließliche, ausdrücklich nicht übertragbare einfache Nutzungsrecht ein, die Online-Marketing-Plattform AdOnce nach Maßgabe dieser AGB gegenüber dritten Werbetreibenden im eigenen Namen und mit einer selbst gewählten Bezeichnung zu vermarkten. Für die Laufzeit dieses Vertrags erhalten das Partnerunternehmen und/oder auf dessen Wunsch auch der Werbetreibende einen digitalen Zugang zu AdOnce. Nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhält das Partnerunternehmen das Recht, Werbetreibende zu akquirieren und für diese Werbemittel und Onlinemarketing-Kampagnen in AdOnce einzustellen und darüber in verschiedenen Werbenetzwerken auszuspielen und/oder das Recht, dem Werbetreibenden zu ermöglichen, selbst eigene Werbemittel und Onlinemarketing-Kampagnen für sich in AdOnce einzustellen und darüber in verschiedenen Werbenetzwerken auszuspielen. Zu diesem Zweck baut die yeew GmbH Schnittstellen zu verschiedenen Werbesystemen. Um welche Werbenetzwerke es sich handelt, steht dabei allein im Ermessen der yeew GmbH. Das Partnerunternehmen hat den Werbetreibenden auf die Einhaltung dieser AGB bzw. entsprechender Regelungen zu verpflichten. Vertragspartner der yeew GmbH bleibt aber in jedem Fall allein das Partnerunternehmen. Im Einzelfall kann das Partnerunternehmen mit der yeew GmbH vereinbaren, dass diese die Werbemittel im Auftrag selbst erstellt. Die hierfür zwingend erforderlichen Informationen werden von der yeew GmbH gesondert abgefragt und sind von dem Vertragspartner auf dem ihm im Einzelfall benannten Weg und in der vorgegebenen Frist zur Verfügung zustellen. Werden diese vom Vertragspartner nicht, nicht vollständig oder nicht korrekt bzw. nicht rechtzeitig erbracht, ist eine Haftung der yeew GmbH für die daraufhin erstellten Werbemittel ebenso ausgeschlossen, wie für den Fall, dass die Erstellung eines Werbemittels unterbleibt. Die Aufgabe das Werbemittel in AdOnce einzustellen, verbleibt in jedem Fall beim Partnerunternehmen. Eine nähere Beschreibung von AdOnce und der einzelnen wählbaren Leistungsmodelleergeben sich aus dem Vereinbarungsblatt sowie der separaten und dem Vereinbarungsblatt beigefügten Leistungsbeschreibung. Beide werden ebenso Vertragsbestandteil, wie das gesonderte Konditionenblatt in seiner jeweils gültigen Fassung.

§ 3 Werbekunden/Werbeauftrag/Werbemittel
Ein Werbeauftrag im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel über die Onlinemarketing-Plattform AdOnce der yeew GmbH zum Zwecke der werblichen Verbreitung. Partnerunternehmen und Werbetreibende sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die zu gewerblichen, selbstständigen oderfreiberuflichen Zwecken handeln. Eine Teilnahme als Partnerunternehmen und/oder Werbetreibender setzt die Vollendung des 18. Lebensjahres und die volle Geschäftsfähigkeit voraus. Zudem sind die in AdOnce abgefragten Pflichtangaben und Nachweise zwingend zu erbringen. Werbemittel sind jegliche Inhalte, die geeignet sind, in digitalen Publikationen, sprich auf Webseiten, in denen Werbeformate eingeblendet werden können, veröffentlicht zu werden. Dies sind primär Texte, Grafiken, Dokumente und Videos. Soweit es zu einem Vertragsschluss mit dem Partnerunternehmen kommt, erstellt die yeew GmbH für das Partnerunternehmen eine eigene Webseite, über die das Partnerunternehmen AdOnce aufrufen kann. Um AdOnce nutzen zu können, bedarf es einer Registrierung des Partnerunternehmens über die ihm zur Verfügung gestellte Webseite. Mit der Durchführung der Registrierung hat das Partnerunternehmen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auch bereits Inhalt des Vertragsblatts sind, noch einmal anzuerkennen. Die einzelne Beauftragung eines Werbeauftrags kommt erst in dem Moment zustande, in dem das Partnerunternehmen die Prüfung und Freigabeeiner von ihm zuvor eingegebenen Werbekampagne per Maus-Klick anstößt oder eine/n Mitarbeiter/in der yeew GmbH mit der Durchführung/Erstellung einer Kampagne beauftragt und die yeew GmbH diesen Auftrag in Textform bestätigt hat. Die yeew GmbH ist berechtigt, Partnerunternehmen, Werbetreibende oder einzelne Werbeaufträge ohne Begründung abzulehnen oder vorzeitig zu beenden. Letzteres gilt insbesondere in den Fällen, in denen der Verdacht besteht, dass die übermittelten Inhalte gegen Rechte Dritter verstoßen oder ansonsten rechtswidrig sind oder gegen die Werberichtlinien des Werbenetzwerks bzw. der yeew GmbH verstoßen. Gleiches gilt, wenn das Partnerunternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

§ 4 Zugangsdaten
Die yeew GmbH stellt dem Partnerunternehmen einen oder mehrere Zugänge zu AdOnce zur Verfügung, über den/die das Partnerunternehmen selbstständig Maßnahmen vornehmen kann. Das Partnerunternehmen verpflichtet sich, die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Durch den unbefugten Zugang Dritter entstehende Schäden trägt ausschließlich das Partnerunternehmen.

§ 5 Qualitätsmanagement und Kontrolle
Das Partnerunternehmen erklärt sich damit einverstanden, dass die yeew GmbH übermittelte Inhalte nach eigenem Ermessen auf Relevanz und Qualität prüft. Das Partnerunternehmen hat sicherzustellen, dass die von ihm übermittelten Inhalte nicht gegen Rechte Dritter (insbesondere Namen-, Marken-, Urheber-, Nutzungs-und Datenschutzrechte) oder gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen und insbesondere nicht gewaltverherrlichend, rassistisch, verleumderisch, persönlichkeitsverletzend oder illegal sind bzw. in sonstiger Weise gegen Gesetze verstoßen. Darüber hinaus hat er sicherzustellen, dass die Inhalte nicht gegen die Werberichtlinien des Werbenetzwerkbetreibers verstoßen. Das Partnerunternehmen haftet für die an die yeew GmbH übermittelten Inhalte und stellt die yeew GmbH diesbezüglich von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Werbung mit erotischen oder anstößigen Inhalten ist nicht zugelassen. Zur Wahrung von Rechtsansprüchen können Verstöße in Form von Screenshots gesichert werden. Rechtsansprüche behält sich die yeew GmbH vor.

§ 6 Inhalte/Urheberrechte/Nutzungsrechte
Die Rechte an vom Partnerunternehmen oder Werbetreibenden übermittelten Inhalten in Form von Text, Grafiken oder Weblinks liegen im ersten Fall beim Partnerunternehmen, im zweiten beim Werbetreibenden. Soweit diese Inhalte im Auftrag von der yeew GmbH erstellt werden, liegen diese Rechte bei der yeew GmbH. Im Rahmen dieser Vereinbarung, insbesondere im Rahmen einer Werbekampagne, räumen sich die Vertragsparteien gegenseitig die zur Erfüllung dieser Vereinbarung nötigen Nutzungsrechte ein, insbesondere um die Inhalte in digitalen Publikationen zu verbreiten. Das Recht zur Verbreitung kann entzogen werden, wenn eine Werbekampagne beendet wird.

§ 7 Vertragslaufzeit/Kündigung
Der Vertrag beginnt mit beiderseitiger Unterzeichnung der Vereinbarung und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, erstmals jedoch zum Ablauf des ersten Vertragsjahres. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund in diesem Sinne besteht für die yeew GmbH insbesondere, wenn das Partnerunternehmen oder der Werbetreibende wiederholt unzulässige Inhalte in AdOnce einstellt oder er gegen diese Lizenzbestimmungen verstößt oder, wenn ein Zahlungsrückstand besteht. Sämtliche Kündigungen sind schriftlich per eingeschriebenem Brief zu erklären.

§ 8 Konditionen/Abrechnungen
Es gilt das im Rahmen des Vertragsblatts und des dort als Anlage beigefügten Konditionenblatts vereinbarte Entgelt. Die yeew GmbH behält sich vor, das im Konditionenblatt vereinbarte Entgelt einseitig entsprechend anzupassen, sofern und soweit sich die dem Entgelt zugrundeliegenden Preise der Werbenetzwerkbetreiber ändern. Das für die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährten Lizenzrechte monatlich zu zahlende Nutzungsentgelt ist monatlich im Voraus fällig. Der Berechnungszeitraum beginnt mit dem Datum der Unterschrift unter diesem Vertrag. Dieses Nutzungsentgelt ist am Tag des Vertragsabschlusses und jeweils am selben Tag des folgenden Monatsmonatlich im Voraus fällig. Das für einzelne Werbeaufträge geschuldete Entgelt ist mit Rechnungsstellung durch die yeew GmbH sofort zur Zahlung fällig.

§ 9 Zahlung / SEPA-Firmenlastschrift-Mandat /SEPA-Basislastschrift-Mandat
Das Partnerunternehme verpflichtet sich, das Entgelt für die Leistungen von der yeew GmbH durch ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zu entrichten. Dafür willigt das Partnerunternehmen ein, bei dem im Angebotsblatt bezeichneten Kreditinstitut eingehende Lastschriften durch ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zu Lasten des im Angebotsblatt bezeichneten Kontos zu begleichen. Kommt kein wirksames SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zustande, gilt ein SEPA-Basislastschrift-Mandat als erteilt. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. Das Partnerunternehmen ist nicht berechtigt, nach erfolgter Einlösung eine Erstattung des Betrages zu verlangen. Das Partnerunternehmen ist berechtigt, sein Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriftmandate nicht einzulösen. Im Falle der SEPA-Basislastschrift kann das Partnerunternehmen innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, bei seinem Kreditinstitut die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten die dabei mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Sofern das im Angebotsblatt bezeichnete Konto im Zeitpunkt der Belastung nicht die erforderliche Deckung aufweist, besteht für das Kreditinstitut keine Pflicht zur Einlösung. Die yeew GmbH ist berechtigt, im Fall der Nicht-Teilnahme am SEPA-Firmenlastschrift-Mandat sowie im Fall von Rücklastschriften ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt zu erheben.

§ 10 Haftung
Die yeew GmbH schließt ihre Haftung für eigene Pflichtverletzungen sowie solche ihrer Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen, die auf einfacher oderleichter Fahrlässigkeit beruhen, aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten (sog. Kardinalspflichten), Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Vertragspartner vertrauen darf. Im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung der Höhe nachbegrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, soweit nicht zugleich ein anderer der vorstehend aufgezählten Fälle vorliegt. Die yeew GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, durch unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten oder durch Viren entstehen können, es sei denn, dass solche Schäden von der yeew GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Insbesondere steht die yeew GmbH nicht dafür ein, dass die vertragsgegenständliche Onlinemarketing-Plattform AdOnce oder das Werbenetzwerk, über das die Werbemittel ausgeliefert werden oder die digitalen Publikationen, in denen die Werbemittel schließlich ausgespielt werden sollen, jederzeit zur Verfügung stehen. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit ist ausdrücklich nicht vereinbart. Die yeew GmbH haftet nicht für die Richtigkeit, Qualität, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Art und Güte oder Glaubwürdigkeit der einzelnen Werbemittel. Die Verantwortung für Inhalte lehnt die yeew GmbH ausdrücklich ab. Diese liegt allein beim Partnerunternehmen. Ebenso ist die yeew GmbH für die Inhalte von digitalen Publikationen, in denen Werbeaufträge verbreitet werden, nicht verantwortlich. Das Partnerunternehmen verpflichtet sich, die yeew GmbH von jeglicher Haftung und allen Ansprüchen Dritter, die sich aus der Verletzung von Marken-, Namens-, Urheber- und Nutzungsrechten Dritter oder sonstigen Rechtenergeben, freizustellen. Die yeew GmbH haftet im Übrigen nicht für die Nichterfüllung gebuchter Volumina oder technische Störungen, die ihre Ursache nicht im Verantwortungsbereich der yeew GmbH haben, ferner nicht für Schäden, die auf höherer Gewalt beruhen. In jedem Fall ist eine Haftung begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

§ 11 Änderung der AGB
Die yeew GmbH behält sich das Recht vor, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Im Falle von Änderungen werden die Vertragspartner rechtzeitig unter Angabe des Inkrafttretens der geänderten Fassung per E-Mail benachrichtigt. Widerspricht der Vertragspartner den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Benachrichtigung bzw. nach der Veröffentlichung der geänderten Fassung, so gilt die geänderte Fassung als angenommen bzw. genehmigt. In der Ankündigung wird gesondert auf die Bedeutung dieser Frist hingewiesen.

§ 12 Datenschutz
Die für die Geschäftsabwicklung der Vereinbarung notwendigen Daten werden nach den Vorgaben der einschlägigen Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-DSGVO und des BDSG gespeichert und im Rahmen der Vertragsabwicklung ggf. an mit der yeew GmbH verbunden Unternehmen oder ihre Dienstleistungspartner weitergegeben. Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt und die schutzwürdigen Belange des Partnerunternehmens sowie seiner Werbetreibenden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben streng berücksichtigt.

§ 13 Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, über den Inhalt dieses Vertrages striktes Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung kann nur einvernehmlich ganz oder in Teilen aufgehoben werden. Die Offenlegung zur Wahrnehmung von Rechten aus dieser Vereinbarung ist von dieser Verpflichtung nicht erfasst. Zudem gilt diese Verpflichtung für die yeew GmbH nicht gegenüber solchen Unternehmen, die mit ihr im Sinne der §§ 15ff AktG verbunden sind.

§ 14 Schriftformerfordernis
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses oder den Verzicht darauf.

§ 15 Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen mit der yeew GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten Münster vereinbart. Die yeew GmbH ist in diesem Fall auch berechtigt, am Sitz des Vertragspartners zu klagen.

§ 16 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oderwerden, berührt dies die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt. Das Gleiche gilt, soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.